Allgemeine Geschäftsbedingungen

CLAT Media Communications · Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen CLAT Media Communications, Alsterkrugchaussee 240a, 22297 Hamburg (nachfolgend „Agentur“), und Unternehmen, Marken, Creatorn, Influencern, Talents sowie sonstigen Auftraggebern und Vertragspartnern (nachfolgend gemeinsam „Kunde“).

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen oder Einzelverträge haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Leistungen der Agentur

CLAT Media Communications ist eine Media-, Communications- und Creative-Agentur. Der konkrete Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Einzelvertrag.

Zum Leistungsangebot der Agentur können insbesondere gehören:

Die Agentur ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Leistungen geeignete externe Dienstleister, Freelancer, Creator, Influencer, Talents oder sonstige Dritte einzusetzen, sofern im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.

Ein bestimmter wirtschaftlicher, werblicher oder sonstiger Erfolg einer Kampagne oder Maßnahme wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch die Annahme eines Angebots, die Unterzeichnung eines Vertrages, eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder eine anderweitige eindeutige Vereinbarung in Textform zustande.

Die Kommunikation und der Vertragsabschluss können insbesondere per E-Mail erfolgen.

Der konkrete Umfang der Leistungen, Vergütung, Nutzungsrechte, Fristen, Veröffentlichungszeiträume und sonstigen projektspezifischen Bedingungen können in einem individuellen Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Vertrag geregelt werden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien, Zugänge, Briefings und Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt.

Dies betrifft insbesondere:

Der Kunde gewährleistet, dass die vereinbarte Verwendung dieser Materialien durch die Agentur keine Rechte Dritter verletzt.

Verzögerungen, die aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten der Agentur.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Einzelvertrag.

Je nach Art und Umfang des Projekts kann die Vergütung insbesondere als:

vereinbart werden.

Die jeweilige Höhe einer Provision oder sonstigen Vergütung wird projektbezogen vereinbart und ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Zusätzliche Leistungen, Änderungen oder Erweiterungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, können nach entsprechender Abstimmung gesondert berechnet werden.

6. Creator-, Influencer- und UGC-Kooperationen

Bei der Vermittlung von Creatorn, Influencern, UGC-Creatorn oder Talents tritt CLAT Media Communications – abhängig von der jeweiligen Vereinbarung – als Vermittlerin, koordinierende Agentur oder Vertragspartnerin auf.

Die konkreten Leistungen und Bedingungen einer Kooperation werden projektbezogen vereinbart.

Dies betrifft insbesondere:

Creator, Influencer und Talents sind grundsätzlich für die Einhaltung der für ihre eigenen Veröffentlichungen geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, insbesondere hinsichtlich erforderlicher Werbekennzeichnungen, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

7. Nutzungs- und Urheberrechte

Soweit im jeweiligen Auftrag oder Vertrag nicht anders vereinbart, verbleiben Urheberrechte und sonstige Schutzrechte bei dem jeweiligen Rechteinhaber.

Nutzungsrechte an von CLAT Media Communications, Creatorn, Influencern, Freelancern oder sonstigen beauftragten Dritten erstellten Inhalten werden dem Kunden ausschließlich in dem Umfang eingeräumt, der im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart wurde.

Die Vereinbarung über Nutzungsrechte kann insbesondere folgende Punkte umfassen:

Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung.

8. KI-gestützte Leistungen und Inhalte

CLAT Media Communications kann bei der Entwicklung und Erstellung von Konzepten, Entwürfen, Texten, Bildern, Visualisierungen, Präsentationen, Mockups, Storyboards und sonstigen kreativen Leistungen moderne KI-gestützte Technologien und Werkzeuge einsetzen.

KI kann insbesondere zur Ideenfindung, Konzeptentwicklung, Visualisierung, Contententwicklung und Unterstützung kreativer Prozesse eingesetzt werden.

Soweit KI-generierte oder KI-unterstützte Inhalte Bestandteil eines Projekts sind, kann die Agentur diese im Rahmen der vereinbarten Leistung erstellen, bearbeiten und in kreative Konzepte integrieren.

Aufgrund der technischen und rechtlichen Besonderheiten generativer KI kann nicht garantiert werden, dass KI-generierte Ergebnisse in jedem Fall vollständig einzigartig sind oder daran umfassende exklusive Urheber- oder sonstige Schutzrechte entstehen.

Ebenso kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass vergleichbare oder ähnliche Ergebnisse durch entsprechende Technologien auch für andere Nutzer erzeugt werden.

Soweit für einen konkreten Verwendungszweck besondere rechtliche, markenrechtliche oder urheberrechtliche Anforderungen bestehen, können hierzu gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

9. Korrekturen und Freigaben

Soweit für ein Projekt Korrekturschleifen vereinbart wurden, ergibt sich deren Umfang aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Zusätzliche Änderungen oder Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, können nach entsprechender Abstimmung gesondert berechnet werden.

Mit der ausdrücklichen Freigabe eines Entwurfs, Konzepts, Designs, Textes, Videos oder sonstigen Inhalts bestätigt der Kunde dessen Verwendung im freigegebenen Umfang.

Nachträgliche Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe können als zusätzliche Leistung berechnet werden.

10. Projektlaufzeit, Stornierung und Kündigung

Die Laufzeit eines Projekts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Bei einmaligen Projekten endet der Vertrag grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Bei längerfristigen oder laufenden Kooperationen gelten die jeweils individuell vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.

Bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten sind im Falle einer vorzeitigen Beendigung entsprechend der getroffenen Vereinbarung zu vergüten bzw. zu erstatten.

11. Haftung

CLAT Media Communications haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche oder werbliche Ergebnisse einer Kampagne oder sonstigen Maßnahme.

Dies betrifft insbesondere:

Etwas anderes gilt, wenn bestimmte Ergebnisse ausdrücklich vertraglich zugesichert wurden.

Für Inhalte oder Handlungen selbstständiger Creator, Influencer, Talents, Freelancer oder sonstiger Dritter haftet die Agentur nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der jeweils vereinbarten Verantwortlichkeiten.

12. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an unbefugte Dritte weiterzugeben.

Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte Informationen über:

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben hiervon unberührt.

13. Referenznutzung

Soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann CLAT Media Communications nach Veröffentlichung eines Projekts auf die Zusammenarbeit hinweisen.

Die Nutzung von Marken, Logos, Kampagnenmaterialien, erstellten Inhalten oder Arbeitsergebnissen als Referenz, Portfolio-Beispiel oder Case Study kann individuell mit dem Kunden vereinbart werden.

Vertrauliche oder noch nicht veröffentlichte Projekte werden ohne entsprechende Zustimmung nicht öffentlich als Referenz dargestellt.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von CLAT Media Communications.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg Gerichtsstand.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

CLAT Media Communications
Alsterkrugchaussee 240a
22297 Hamburg
Deutschland
E-Mail: contact@clat-media.com
Web: clat-media.com